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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2016 - L 14 R 471/16   

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https://dejure.org/2016,57154
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2016 - L 14 R 471/16 (https://dejure.org/2016,57154)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.11.2016 - L 14 R 471/16 (https://dejure.org/2016,57154)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. November 2016 - L 14 R 471/16 (https://dejure.org/2016,57154)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschläge für eine vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente für langjährig Versicherte; Berechnung Altersrente für langjährig Versicherte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschläge für eine vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente für langjährig Versicherte; Berechnung Altersrente für langjährig Versicherte

  • rechtsportal.de

    Abschläge für eine vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente für langjährig Versicherte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Geltendmachung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2016 - L 14 R 471/16
    Auch ein Wechsel von der Rente für langjährig Versicherte in die Rente für besonders langjährig Versicherte zum 01.08.2016 sei unter Hinweis auf den Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.12.2015, Az. B 13 R 345/15 B - im Hinblick auf § 34 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI - nicht möglich.

    Die Entscheidung des BSG vom 30.12.2015, Az. B 13 R 345/15 B, treffe vorliegend nicht zu, da es hier nicht um eine bestandskräftig zugesprochene Rente gehe.

    Wie der Senat in seinem, dem Kläger bekannten Urteil vom 7.10.2016, Az. L 14 R 534/16, im Einzelnen - unter Berücksichtigung aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Beschluss vom 30.12.2015, Az. B 13 R 345/15 B, sowie BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015, Az. 1 BvR 2408/15) - ausgeführt hat, ist die Regelung des § 34 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI auch betreffend die gesetzgeberische Ausgestaltung des § 236 b SGB VI (einschließlich des Verzichts auf Änderungen der Bestimmungen zum Zugangsfaktor) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2016 - L 14 R 471/16
    Auch aus den Grundsätzen von Treu und Glauben i.S.v. § 242 BGB, einem Korrektiv im gesamten Rechtssystem und damit auch im Bereich des Sozialrechts (vgl. m.w.N. BSG, Urteil vom 27.6.2012, Az. B 5 R 88/11 R), ergibt sich in der Rechtsbeziehung zwischen dem Kläger und der Beklagten nichts anderes.
  • BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 2408/15

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ausgestaltung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2016 - L 14 R 471/16
    Wie der Senat in seinem, dem Kläger bekannten Urteil vom 7.10.2016, Az. L 14 R 534/16, im Einzelnen - unter Berücksichtigung aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Beschluss vom 30.12.2015, Az. B 13 R 345/15 B, sowie BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015, Az. 1 BvR 2408/15) - ausgeführt hat, ist die Regelung des § 34 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI auch betreffend die gesetzgeberische Ausgestaltung des § 236 b SGB VI (einschließlich des Verzichts auf Änderungen der Bestimmungen zum Zugangsfaktor) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 14 R 534/16

    Bewilligung von abschlagfreier Altersrente für besonders langjährig Versicherte;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2016 - L 14 R 471/16
    Wie der Senat in seinem, dem Kläger bekannten Urteil vom 7.10.2016, Az. L 14 R 534/16, im Einzelnen - unter Berücksichtigung aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Beschluss vom 30.12.2015, Az. B 13 R 345/15 B, sowie BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015, Az. 1 BvR 2408/15) - ausgeführt hat, ist die Regelung des § 34 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI auch betreffend die gesetzgeberische Ausgestaltung des § 236 b SGB VI (einschließlich des Verzichts auf Änderungen der Bestimmungen zum Zugangsfaktor) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2405/17
    Denn Berechnungselemente aus der einen Altersrentenart (frühestmöglicher Zeitpunkt der vorzeitigen Altersrente für langjährig Versicherte nach §§ 36 S. 2, 236 Abs. 3 SGB IV) sind nicht mit Berechnungselementen einer anderen Altersrentenart (frühestmöglicher Zeitpunkt der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b Abs. 2 SGB VI) kombinierbar (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. November 2016 - L 14 R 471/16 - juris Rdnr. 31; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2017 - L 10 R 3893/16 - juris Rdnr. 17).
  • SG Mannheim, 18.05.2017 - S 16 R 66/15

    Gesetzliche Rentenversicherung: Altersrente für langjährig Versicherte;

    Insofern hat bereits das LSG Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 18.11.2016 - L 14 R 471/16 klargestellt, dass die Vorschrift des § 77 Abs. 2 SGB VI zur Höhe des Zugangsfaktors Regelungen lediglich im System der jeweiligen Altersrentenart trifft.
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